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Förder-Newsletter #10

Wir verbinden Unternehmen, Forschung, Technologie und Innovationsförderung

1. Ausgabe 2026 | September
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Ausgewählte Förderhinweise


ZIM trotz Antragsstopp: Internationale Ausschreibungen sind weiterhin offen 


Interessant für: KMU mit bestehenden Geschäftskontakten, Entwicklungspartnern oder Marktzugängen in Schweden, Taiwan oder Frankreich. 

Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, können vorübergehend keine regulären Anträge oder Projektskizzen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand eingereicht werden. Der Antragsstopp gilt grundsätzlich für Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch für Projekte mit internationalen Partnern innerhalb aktuell offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen. 

Derzeit werden unter anderem folgende internationalen Möglichkeiten ausgewiesen: 
  • Deutschland–Schweden: gemeinsame FuE-Projekte, Einreichung bis 13. Oktober 2026 
  • Deutschland–Taiwan: gemeinsame FuE-Projekte, Einreichung bis 28. Oktober 2026 
  • Deutschland–Frankreich: Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder Verfahren mit hohem Marktpotenzial, Einreichung bis 18. November 2026 
Auf deutscher Seite erfolgt die Förderung dieser Projekte im Rahmen von ZIM-Kooperationsprojekten. Damit können deutsche KMU aktuell weiterhin ZIM-Förderung beantragen, wenn sie ein passendes bilaterales Konsortium mit einem Partner aus einem der ausgeschriebenen Länder bilden. 

Sie interessieren sich für ZIM International? Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.  

Ihr Ansprechpartner:  
Michael Kemkes 
Tel.: 05251 2055 911, E-Mail

 
KMU-innovativ: Projektskizzen zum 15. Oktober 2026 

Interessant für: Forschungsstarke KMU mit anspruchsvollen Technologieentwicklungen und einem substanziellen wissenschaftlich-technischen Risiko, insbesondere bei Kooperationen mit Hochschulen oder Forschungsinstituten. 

Am 15. Oktober 2026 endet in zahlreichen Technologiefeldern der nächste Bewertungsstichtag der Förderinitiative KMU-innovativ. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die risikoreiche industrielle Forschungs- oder vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben umsetzen wollen. Möglich sind sowohl einzelbetriebliche Projekte als auch Verbundprojekte mit weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen. 

In einigen Technologiefeldern, wie z.B. Zukunft der Wertschöpfung stehen aktuell Überarbeitungen der inhaltlichen Ausrichtung an, sodass Stand heute (23.9.) der kommende Stichtag, der 15.10.2026 NICHT für Einreichungen von Skizzen zur Verfügung steht. Wenn Sie gerade in der Vorbereitung einer Skizze sind, sollten Sie unbedingt Kontakt mit dem jeweiligen Projektträger aufnehmen. 

Nach aktuellem Wissensstand steht die erfolgreiche Initiative KMU-innovativ nicht grundsätzlich auf dem Prüfstand, sondern lediglich die Ausrichtung und Schwerpunkte in den Technologiefeldern. Dabei deckt die Initiative ein breites Technologiespektrum ab, darunter: 
  •     Bioökonomie und Biomedizin 
  •     Elektronik, autonomes Fahren und High Performance Computing 
  •     Informations- und Kommunikationstechnologien 
  •     Klima, Energieeffizienz und Klimaanpassung 
  •     Materialforschung 
  •     Medizintechnik 
  •     Photonik und Quantentechnologien 
  •     Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft 
  •     Produktion, Dienstleistungen und Zukunft der Wertschöpfung

Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze. InnoZent OWL begleitet Sie von der ersten Einschätzung Ihrer Projektidee über die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizze bis hin zur Erstellung des Vollantrags.  

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.  
Ihr Ansprechpartner:  
Michael Kemkes 
Tel.: 05251 2055 911, E-Mail


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Steuerliche Forschungszulage

Jetzt wird es konkret: Förderchance 2022 nicht verschenken 

Der ZIM-Antragsstopp ändert nichts daran: Ihre Entwicklungsprojekte laufen weiter – und könnten über die Forschungszulage förderfähig sein. 

Entscheidend ist jetzt der 31. Dezember 2026. 

Für viele Unternehmen endet dann die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen aus dem Jahr 2022 steuerlich geltend zu machen. Wer bisher noch keinen Antrag gestellt hat, sollte jetzt prüfen, ob förderfähige Entwicklungsleistungen im Unternehmen vorhanden sind. 

Fristen auf einen Blick 

Wirtschaftsjahr Letzter Tag für den BSFZ-Antrag
2020 Verfallen
2021 Verfallen
2022 31. Dezember 2026 | jetzt handeln
 

Aus Ideen werden Fördermittel 

InnoZent OWL begleitet Unternehmen seit Jahren erfolgreich bei der Forschungszulage – von der ersten Potenzialanalyse über die Antragstellung bis zur Festsetzung beim Finanzamt. 

Viele Unternehmen betreiben Entwicklung, ohne die vorhandenen Fördermöglichkeiten vollständig auszuschöpfen. 

Nutzen Sie den aktuellen ZIM-Antragsstopp als Anlass für einen kurzen Förder-Check Ihrer laufenden und abgeschlossenen Entwicklungsprojekte. 

Forschungszulage auf Erfolgskurs 

Die Forschungszulage hat sich in wenigen Jahren zu einem der wichtigsten Förderinstrumente für innovative Unternehmen entwickelt. 
  •     Über 26.000 Unternehmen haben bereits einen Antrag gestellt.  
Die Forschungszulage ist längst nicht nur etwas für klassische Forschungslabore. 

Mehr als jeder dritte Antrag im Jahr 2025 kam aus Energieoptimierung oder dem Maschinenbau. 

Die TOP 5 Branchen, wo die SFZ erfolgreich gestellt wurde: 
  1.     Umwelt und Energieoptimierung 
  2.     Maschinenbau 
  3.     Elektronik und optische Erzeugnisse 
  4.     Chemische Erzeugnisse 
  5.     Material- & Metallerzeugnisse (z.B. Kunststoffe, 3D-Druck, Verpackung) 

Vielleicht steckt auch in Ihrem Entwicklungsprojekt mehr förderfähige Forschung, als Sie bislang vermuten. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen. 
Die Botschaft ist klar: Immer mehr Unternehmen nutzen die Forschungszulage als festen Bestandteil ihrer Innovationsfinanzierung. 

Die Frage ist nicht mehr, ob die Forschungszulage genutzt wird – sondern ob Ihr Unternehmen bereits davon profitiert. 

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Forschungszulage.

Ihr Ansprechpartner: 
Dr. Thomas Ley 
Tel.: 05251 2055 918, E-Mail 
Website SFZ – Steuerliche Forschungszulage

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