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FÖRDERNEWSLETTER

Technologienetzwerk für nachhaltige Unternehmensentwicklung durch Forschung, Kooperation und Innovation

2. Ausgabe 2025 | Oktober
Ausgewählte Förderhinweise

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – ZIM
Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025 am 19.9.2025 erfolgen inzwischen wieder Bewilligungen im ZIM-Programm. Aktuell werden vorrangig die Altanträge beschieden, die in Teilen noch aus 2024 stammen. Antragseinreichung sind nach wie vor jederzeit möglich.
Sie planen ein technologisches und risikobehaftetes F&E-Projekt, ggf. auch mit weiteren Unternehmens- oder Forschungspartnern? Dann sollten wir sprechen: Michael Kemkes, Tel.: 05251 2055 911 oder per E-Mail
innozentowl.de/zim

Mittelstand INNOVATIV & DIGITAL
Im Gegensatz zu den beiden Gutscheinvarianten „Analyse“ und „Innovation“, die seit Juli 2025 aufgrund der Haushaltslage geschlossen sind, ist das Programm „Digitalisierung“ weiterhin für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW nutzbar:
  • Analyse und Umsetzung eines konkreten Digitalisierungsprojekts: Schwerpunkt a: Digitale Produkte und Dienstleistungen; Schwerpunkt b: Digitale Prozesse
  • bis zu 15.000€ Förderung bei einer Förderquote von max. 50%.
Gleiche Förderkonditionen gelten auch für das Programm „Digitale Sicherheit“. Dabei werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die auch miteinander kombiniert werden können:
  1. Analyse des Ist-Zustands (u.a. Penetrationstests und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen)
  2. Faktor Mensch (Schulungen, Fortbildungen zu IT-Sicherheitsbeauftragten und Maßnahmen zur organisatorischen Verankerung)
  3. Soft- und Hardware für den IT-Basisschutz (Antiviren-Software, Anti-Ransomware, schlüsselfertige Firewalls (Soft- und Hardware) und Back-up-Software. Gefördert wird die Installation, der Erwerb von Lizenzen sowie die Wartung für maximal zwölf Monate)

Hinweise: Beide Förderungen laufen aktuell über Losverfahren, d.h. interessierte Unternehmen müssen sich zunächst einmalig registrieren und ihre Teilnahme an der jeweiligen monatlichen Ziehung immer neu bestätigen. Nach der Ziehung haben Sie 28 Tage Zeit, Ihren Antrag über das Portal zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 6 Wochen.
Michael Kemkes, Tel.: 05251 2055 911 oder per E-Mail
mittelstand-innovativ-digital.nrw

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Steuerliche Forschungszulage: Wichtig im Herbst 2025

Arbeitsplan: Aufwand zwingend ausweisen
Ab 13. Oktober 2025 muss der personelle Aufwand je Arbeitspaket im BSFZ-Antrag in Personenmonaten und/oder Stunden der Eigenleistung angegeben werden. Wir unterstützen Sie bei der Vorprüfung.
Hinweis: Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumschancengesetz Teil der förderfähigen Aufwendungen der Forschungszulage. Damit können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden. Dazu zählen z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Dr. Thomas Ley, Tel.: 05251 2055 918 oder per E-Mail
innozentowl.de/sfz

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Fristen: Rückwirkend beantragen – aber richtig

Grundregel: BSFZ-Bescheinigung jederzeit, aber um die Zulage beim Finanzamt später festsetzen zu können, muss die BSFZ-Bescheinigung spätestens 4 Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragt sein. Die Festsetzung erfolgt dann über ELSTER beim Finanzamt. InnozentOWLe.V. unterstützt dabei. 

Stichtage im Überblick (Stand Oktober 2025):

Wirtschaftsjahr    -    Letzter Tag BSFZ-Antrag

2020    -    Verfallen
2021    -    31. Dezember 2025
2022    -    31. Dezember 2026
2023    -    31. Dezember 2027

Dr. Thomas Ley, Tel.: 05251 2055 918 oder per E-Mail
innozentowl.de/sfz

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Gesetzes-Update: FZulG – Erweiterung ab 2026

Das Forschungszulagengesetz wurde durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juli 2025 angepasst. Die Neuerungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch bestimmte Gemein- und Betriebskosten („Overheads“) förderfähig. Weitere Detailanpassungen und Klarstellungen sind angekündigt.

Tipp: Ab Oktober 2025 sollten Unternehmen ihre Antragsunterlagen gezielt auf die neuen Pflichtangaben und möglichen Investitionsanteile überprüfen. Eine rechtzeitige Vorbereitung spart Zeit – wir unterstützen Sie in der sicheren Abtrags-Vorbereitung und Erstellung der Forschungszulage für die vergangenen 4 Jahre und die kommenden Zeiträume.
Dr. Thomas Ley, Tel.: 05251 2055 918 oder per E-Mail
innozentowl.de/sfz

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