Fördermittelberatung

SFZ – Steuerliche Forschungszulage

INNOZENT-OWL macht Ihren Rechtsanspruch auf steuerliche FuE-Förderung geltend

Sie haben ein in Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen und planen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen? Oder Ihr Unternehmen befindet sich bereits mitten in einem Innovationsprozess? Dann könnten Sie Anspruch auf eine steuerliche Forschungszulage haben!

Die INNOZENT-OWL-Förderexperten prüfen Ihre Anspruchsberechtigung und begleiten Sie professionell bei der Antragstellung. Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung mit Forschungszulagen und sichern Sie sich eine maximale Rückvergütung – bei minimalem Aufwand für Sie. Lassen Sie uns Ihre Innovationen fördern – schnell und unkompliziert!

Abgrenzung zur traditionellen Projektförderung 
 

  • Rechtsanspruch auf Forschungszulage
  • FuE-Vorhaben auch rückwirkend nach dem 01.01.2020 förderfähig
  • keine Antragsfristen, Wettbewerbsverfahren und fachliche Themeneingrenzung 

Förderkonditionen
 

  • bis zu 35% für Ihre internen FuE-Aufwendungen (Löhne/Gehälter)
  • bis zu 24,5% für externe FuE-Dienstleistungen
  • bis zu 35% für im Vorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
  • max. 3,5 Mio. Euro Zulage pro Jahr für Ihre Innovationsprojekte 

Zur Unterstützung in der Beantragung der Forschungszulage bieten wir drei Formate an. Sie entscheiden, welche Unterstützungsleistungen Sie durch uns benötigen – klar, transparent und fair: 
 

Faire Beratung Forschungszulage OWL

Unsere Angebotsübersicht

Grundlagenpaket: Wieso, weshalb, warum? 
Befähigungspaket: Die konkrete Anleitung für Ihren Erfolg 
Umsetzungspaket: Hände frei für Ihre Kerngeschäft

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Zielstellung des Förderprogramms
Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) mit dem Ziel in Kraft getreten, Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize zu fördern, verabschiedet. Mit der Einführung einer Forschungszulage ergänzt diese steuerliche Förderung das bereits bestehende Angebot an Projektförderungen. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und speziell kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von Forschungsaktivitäten zu ermutigen.

Wer kann profitieren?
Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre FuE-Aktivitäten durch Anrechnung der Forschungszulage auf die Steuerschuld strategisch bezuschussen lassen.

Das Forschungszulagengesetz (FZuIG) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 35 % (der Personalkosten für Produkt- oder Prozessentwicklung plus Lohnnebenkosten, bei Fremdaufträgen für F&E bis zu 24,5 % Prozent, mit einer Höchstsumme von 2,5 Mio. Euro bzw. 3,5 Mio. Euro) ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.

  • Deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage: Von bislang 4 Mio. Euro pro Jahr auf nun 10 Mio. Euro.
  • Erweiterung der förderfähigen Kosten: Förderfähig sind nunmehr Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens – soweit sie ausschließlich eigenbetrieblich für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden und für deren Durchführung unerlässlich sind.
  • Verbesserung der Auftragsforschung: Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wird von 60 % auf 70 % des entstandenen Entgelts festgesetzt.
  • Steigerung der Forschungszulage: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer erhöhten Forschungszulage, die um 10 Prozentpunkte auf 35 % angehoben wird.

Das Förderprogramm für jedes Unternehmen, das forscht und experimentell entwickelt.
Egal, ob Sie ein kleines Start-up oder ein etabliertes Unternehmen sind – von der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungszulage können Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen profitieren. Wenn Sie in Innovation investieren und experimentell entwickeln, bietet Ihnen dieses Förderprogramm wertvolle finanzielle Unterstützung.
Die Beantragung der Forschungszulage ist flexibel: Sie können diese sowohl vor Beginn, während eines Projekts oder sogar im Nachgang beantragen. So können Sie Ihre Innovationsprojekte nach Ihren Bedürfnissen und zeitlichen Gegebenheiten optimal fördern und von finanziellen Vorteilen profitieren.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Forschung und Entwicklung zu unterstützen und Ihr Unternehmen voranzubringen!

Damit weniger Rückfragen im Förderablauf entstehen und Ihr Einsatz so gering wie nötig bleibt, sind folgende Punkte entscheidend: 

  • Gemeinsame Ideenbesprechung inkl. Projektskizzierung (durch einen Workshop von insgesamt max. 4 Std.)
  • Bereitstellung Ihrer komprimierten Unternehmensdaten
  • Prüfung unseres gemeinsamen Entwurfs
  • Prüfung des Antrags auf Bescheinigung und vollumfängliche Begleitung der Bewilligungsphase bei der BDFZ
  • Optional Unterstützung bei der Festsetzung beim Finanzamt

Ihr Einsatz gegenüber einem selbst erstellten Antrag reduziert sich damit auf ein Minimum.

Vertrauen Sie auf 20 Jahre Expertise in der Förderberatung – Ihr Partner für Faire Beratung in Kooperation mit der IHK-Bielefeld

Seit der Gesetzerlassung unterstützen wir Unternehmen erfolgreich dabei, ihre Innovationsprojekte durch die steuerliche Forschungs- und Entwicklungszulage zu fördern. Vertrauen Sie unserer Erfahrung, damit Sie sich auf das Wachstum und die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Aufwandsreduzierung: Wir vereinfachen das komplexe Antragverfahren, sodass Sie wertvolle Zeit sparen.
  • Mehr Planungssicherheit: Minimieren Sie finanzielle Risiken und profitieren Sie von maximaler Klarheit.
  • Weniger Zeitaufwand: Wir übernehmen den Großteil des Prozesses, sodass Sie sich auf Ihr Business fokussieren können.
  • Höhere Bewilligungschancen: Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung steigen signifikant.
  • Transparente Kosten-Nutzen-Darstellung: Erhalten Sie klare und verständliche Informationen zur Rentabilität der Förderung.

Setzen Sie auf eine kompetente und effiziente Unterstützung – für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens!

Unsere Kompetenzen sind Ihr Erfolg

Seit über 20 Jahren transformieren wir den Mittelstand in OWL. Dabei bewältigen unsere Technologie- und Fördermittelspezialistinnen und -spezialisten die Komplexität und auch den hohen Grad an Ungewissheit für Zukunftsinvestitionen.
 

Profitieren Sie von Transparenz und Fairness

Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg und nicht auf unserem Profit. Seit über 20 Jahren ist Innozent ein Schlüsselakteur bei der Transformation des Mittelstands in OWL. Unsere Experten für Technologie und Fördermittel bewältigen die Komplexität und den hohen Grad an Ungewissheit, die mit Zukunftsinvestitionen verbunden sind. Wir stellen sicher, dass die Förderung dort ankommt, wo sie benötigt wird – direkt in Ihrem Unternehmen.

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Nutzen Sie die Vorteile des Forschungszulagengesetzes für Ihr Unternehmen!

Profitieren auch Sie von unserem Expertenwissen und maximieren Sie die Chancen, die das Forschungszulagengesetz bietet. Wir sorgen dafür, dass die Förderung direkt dort ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird – in Ihrem Unternehmen!

Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung

 Klicken Sie einfach und unverbindlich hier

Stimmen von Unternehmen

Georgiy Golynnyj | Kunststofftechnik Weber GmbH, Minden
„Getreu dem Motto ‘Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.’ verfolgen wir bei der Kunststofftechnik Weber GmbH stets den Ansatz, unsere Kompetenzen weiterzuentwickeln und strategische Partnerschaften mit Unternehmen und Verbänden einzugehen, die über die notwendige Fachexpertise verfügen. Auf der Suche nach einem geeigneten Partner im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage sind wir über die IHK Bielefeld auf die InnoZent OWL aufmerksam geworden. Seit 2022 sind wir Mitglied bei der InnoZent OWL und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung und Etablierung von 

Prozessen im Rahmen von internen Forschungsprojekten mit dem Fokus auf der steuerlichen Forschungszulage. Nach drei erfolgreich abgeschlossenen Projekten und weiteren in der Ausarbeitungsphase, sehen wir uns in die Lage versetzt, nicht nur das gemeinsam erzielte Ergebnis, sondern vielmehr die Zusammenarbeit mit der InnoZent OWL als besonders erfolgsorientiert zu bewerten. Die Fachexpertise bzw. die Fähigkeit sich in komplexe Sachverhalte einzudenken, über welche die Mitarbeiter*innen der InnoZent OWL verfügen, sowie die unkomplizierte und partnerschaftliche Art der Zusammenarbeit kann uns stehts im vollen Umfang überzeugen. Wir von der Kunststofftechnik Weber GmbH freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und viele spannende Projekte, die wir gemeinsam mit der InnoZent OWL angehen werden.“ weber-kunststofftechnik.de/de/

Corinna Rotte | Ulrich Rotte Anlagenbau und Fördertechnik GmbH, Salzkotten-Niederntudorf
„Unser Unternehmen arbeitet schon lange mit InnoZent OWL zusammen, wenn es um das Thema Förderungen geht. Auf die Möglichkeit, die steuerliche Forschungszulage zu nutzen, sind wir durch die Medien gestoßen und haben uns direkt an das Technologienetzwerk gewandt.
Die Fachkompetenz und das Engagement der Beraterinnen und Berater sind ausgezeichnet. Wir werden stets sehr gut durch InnoZent OWL unterstützt.“ www.ulrich-rotte.de
 

Bastian Nordmeyer | Tinkerforge GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock
„Seit unserer Gründung stehen wir in engem Kontakt mit der InnoZent OWL e.V. Über deren Newsletter wurden wir auf die Forschungszulage aufmerksam. Im Rahmen einer Infoveranstaltung der InnoZent konnten wir uns weitergehend zu diesem Thema informieren. Die InnoZent OWL e.V. hat uns bei der Antragstellung umfassend unterstützt. Dabei wurde schnell deutlich, dass sie über einige Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Wir sind mit der Unterstützung sehr zufrieden und werden auch in Zukunft wieder auf ihre Expertise zurückgreifen.“ www.tinkerforge.com/de/
 

Dr. Thomas Krämer | RTB GmbH & Co. KG, Bad Lippspringe
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit InnoZent OWL: Hilfe zur Selbsthilfe bei der steuerlichen Forschungszulage
Wir schätzen die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit InnoZent OWL sehr. Im Laufe der Jahre haben wir durch die Unterstützung von InnoZent OWL bereits wertvolle Impulse erhalten, insbesondere bei der Akquise von Fördermitteln. Als wir uns mit der steuerlichen Forschungszulage auseinandergesetzt haben, wurden wir mit zahlreichen Angeboten von Beratern konfrontiert, die uns unterstützen wollten – jedoch meist gegen die Abtretung eines Teils der Fördersumme. In diesem Zusammenhang ist uns das Beratungsangebot von InnoZent OWL besonders positiv aufgefallen: Statt Abhängigkeiten zu schaffen, setzt InnoZent OWL auf Nachhaltigkeit, indem sie Unternehmen in die Lage versetzen, die Anträge für die steuerliche Forschungszulage eigenständig zu erstellen und einzureichen. 

Die Berater von InnoZent OWL haben uns genau da abgeholt, wo wir inhaltlich standen. Sie haben uns nicht nur bei der Erstellung der Anträge unterstützt, sondern auch geholfen, intern die erforderlichen Strukturen zu schaffen, um den gesamten Prozess eigenständig bewältigen zu können. Dazu gehörte auch die Vorbereitung der Informationen für die Abrechnung und die Einreichung beim Finanzamt. Inzwischen können wir bereits für zwei Projekte auf positive Bescheide zurückblicken, und die ersten Abrechnungen wurden erfolgreich durchgeführt. Ein drittes Projekt ist noch offen, und wir blicken zuversichtlich auf dessen Abschluss. Dieser Weg der „Hilfe zur Selbsthilfe“ war für uns genau die richtige Entscheidung. Wir sind mit dem Beratungsangebot von InnoZent OWL rundum zufrieden und können es Unternehmen mit ähnlichen Zielen uneingeschränkt weiterempfehlen. www.rtb-bl.de

Ansprechpartner

Dr. Thomas Ley

Fördermittelberatung

Telefon: +49 5251 2055 - 918

E-Mail

Michael Kemkes

Fördermittelberatung
Geschäftsführer

Telefon: +49 5251 2055 - 911
Mobil: +49 172 930 2731

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