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Artikel - Schlüsseltechnologien

Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“

Einleitung

Industrielle Bioökonomie

© Adobe Stock/Grispb

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe ersetzt (in vielen Fällen unter Nutzung biobasierter Rest- und Abfallstoffe), Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie zu etablieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ den Transfer biobasierter Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Einige Regionen in Deutschland sind im Bereich der industriellen Bioökonomie bereits gut aufgestellt. Darüber hinaus gibt es schon jetzt in Deutschland zahlreiche Produkte und Verfahren der industriellen Bioökonomie mit Vorbildcharakter. Um dies zu visualisieren hat das BMWK auch in Zusammenarbeit mit der Dialogplattform „Industrielle Bioökonomie“ zwei Landkarten entwickelt auf welchen sowohl die Beispielregionen als auch Best-Practice-Beispiele abgebildet werden. Informieren Sie sich gerne auch über bereits durch das BMWK geförderte und weitere Projekte. Denn für eine deutschlandweite Stärke im Bereich der industriellen Bioökonomie braucht es eine Vernetzung der Regionen miteinander.

Beispielregionen

Industrielle Transformation durch biobasierte Produkte und Verfahren vorantreiben. Unsere Online-Landkarte der Beispielregionen für die Industrielle Bioökonomie zeigt, wo dies heute bereits umgesetzt wird.

Zu den Beispielregionen

Best-Practice-Beispiele

Schon jetzt gibt es in Deutschland zahlreiche Produkte und Verfahren der industriellen Bioökonomie mit Vorbildcharakter. Unsere interaktive Online-Landkarte zeigt Ihnen diese Best-Practice-Beispiel für die Industrielle Bioökonomie in Deutschland.

Zu den Best-Practice-Beispielen

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Förderbausteine für die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen und die Etablierung weiterer Beispielregionen

Gegenstand der Förderung sind vier Bausteine, in denen die Weiterentwicklung, Hochskalierung und Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren (A), die Planung (B), der Bau von Demonstrationsanlagen (C) und Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie (D) unterstützt werden.

Dabei gilt für alle Bausteine der Fördermaßnahme, dass Skizzen und Vollanträge mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit erfüllen sollen:

  • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft,
  • eine prognostizierte quantitative Reduktion der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik,
  • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren.

Zuwendungsfähige Projekte müssen sich zudem auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und biobasierte Verfahren bzw. Produkte fokussieren, die

  • unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
  • eine Neuartigkeit aufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion im Vergleich zu konventionellen Verfahren (zum Beispiel durch geringeren Verbrauch von Energie) oder Verbesserung von Produkteigenschaften führt,
  • marktfähig sind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein).

Die Bausteine sind im Folgenden zusammengefasst.

Baustein A - Entwicklung von Produkten und Verfahren

Der Baustein A fokussiert sich auf die Entwicklung bzw. Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren. Hier wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Für die Vorhaben muss dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits den Technologiereifegrad bzw. das Technology Readiness Level (TRL) 4 (Nachweis der technischen Machbarkeit im Labormaßstab) erreicht haben,
  • eine Mehrzweckdemonstrationsanlage zur Skalierung und Erprobung des betrachteten Prozesses im geplanten Projektzeitraum zur Verfügung steht und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Es wird eine Hochskalierung in einer Mehrzweckdemonstrationsanlage um mindesten einen TRL im Bereich der TRL 4 bis 8 gefördert. Die Hochskalierung kann beispielweise mithilfe von Durchführbarkeitsstudien zur Etablierung des Geschäftsmodells (wie Ressourcen-/ SWOT -/ LCA -/ Cashflow-/ Markt-/ Regulatorik-Analysen und Normungs-/ Standardisierungsaktivitäten) unterstützt werden. Zudem besteht die Möglichkeit auf innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen, auch bezüglich der Etablierung bzw. Optimierung einer Patentstrategie zuzugreifen.

Hinweis: Im Rahmen der europäischen Initiative „Pilots4U“ stellen die Betreiber einiger Mehrzweckdemonstrationsanlagen ihr Leistungsangebot auf der Website www.biopilots4u.eu dar. Sofern Sie noch keinen Betreiber einer Mehrzweckdemonstrationsanlage identifizieren konnten, dessen Anlage zur Skalierung und Erprobung Ihres Prozesses innerhalb des Förderbausteins A geeignet ist, könnten Sie hier fündig werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich bei den auf der verlinkten Seite vorgenommenen Eintragungen weder um eine abschließende Aufzählung noch um eine Empfehlungsliste handelt. Gerne können Sie also auch andere geeignete Anlagen nutzen, die hier nicht registriert sind.

Sie sind selbst Betreiber einer Mehrzweckdemonstrationsanlage für Prozesse der industriellen Bioökonomie und möchten Ihre Anlage gern Förderinteressierten zur Skalierung ihrer Prozesse zur Verfügung stellen? Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail (Industrielle-Biooekonomie@vdi.de) und schildern Sie uns, welches Anlagenequipment Sie zur Verfügung stellen können und wer die zuständige Ansprechperson (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) bei Ihnen ist.

Baustein B - Anlagenplanung

Der Baustein B fördert die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen. Hier werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-Purpose-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert. Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Planung der technischen und baulichen Realisierung oder zur Etablierung des Geschäftsmodells und Bewertung der Erfolgsaussichten für Anlagenrealisierung/ -betrieb (Ressourcen-/ SWOT-/ LCA-/ Cashflow-/ Markt-/ Regulatorik-Analysen; Normungs-/ Standardisierungs-/ Genehmigungsverfahren (ohne behördliche Kosten)). Weiterhin wird die experimentelle Entwicklung durch Erweiterung der Datenbasis und/oder Testung alternativer Lösungsstrategien für die Anlagenplanung gefördert.

Ihnen stehen stets innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen zur Verfügung um die Etablierung bzw. Optimierung einer Patentstrategie oder des Wissenstransfers zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet Ihnen das Förderprogramm Zugang zu Datenbanken über u. a. innovative Lösungen und Zertifizierung.

In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Lücken in der bestehenden Erprobungs- oder Versuchsinfrastruktur in Deutschland und konkretem Bedarf der Industrie wird in diesem Baustein auch die Planung von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen in Deutschland gefördert, welche der Nutzung durch, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), offenstehen.

Für die Vorhaben dieses Bausteins muss zusätzlich dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits das TRL 6 (Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab) erreicht haben und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Baustein C – Anlagenbau (Einreichung erstmalig zum 15.10.2025)

Der Baustein C fördert ab Oktober 2025 den Bau von Demonstrationsanlagen. Förderfähig sind hier Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau der Anlagen, in die technische Infrastruktur (Maschinen- und Prozesstechnik) sowie die Kosten für Gebäude der technischen Infrastruktur.

In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Vorliegen einer Lücke in der bestehenden Erprobungs- bzw. Versuchsinfrastruktur in Deutschland und konkretem Bedarf der Industrie) sind Investitionen in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich, welche der Nutzung durch Unternehmen, insbesondere KMU, offenstehen

Baustein D - Innovationscluster der industriellen Bioökonomie

Der Baustein D richtet sich an Einzelprojekte von Managementeinrichtungen in Regionen mit technischer und logistischer Infrastruktur, Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen. Hier wird die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert. Dies zielt auf die Etablierung regionaler und überregionaler Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie sowie den Aufbau von nachhaltigen biobasierten industriellen Wertschöpfungsnetzen ab.

Die Förderung umfasst Unterstützung bei Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Verstetigungskonzepten sowie Initiierung, Aufbau, Erweiterung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch eines regionalen Netzwerks. Weiterhin wird eine Weiterentwicklung der Transformationsstrategie gefördert und Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen (Anbahnung von FuE-Kooperationen, Marktforschung, Normungs- und Standardisierungsaktivitäten, Wissensvermittlung) angeboten.

Für die Vorhaben dieses Bausteins ist zudem darzustellen, dass

  • die Skalierbarkeit zugrundeliegender Produkte und Verfahren mindestens das TRL 6 (Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab) erreicht hat und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche adressieren.

Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich in den einzelnen Förderbausteinen an die folgenden Zielgruppen:

Der Baustein A adressiert Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.

Die Bausteine B und C richten sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Der Baustein D richtet sich an Verbünde entlang regionaler industrieller Wertschöpfungsketten oder -netze bestehend in erster Linie aus Industrieunternehmen, die bestrebt sind, skalierte biobasierte Produkte und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Großunternehmen werden insbesondere im Verbund mit KMU gefördert. Zudem richtet sich der Baustein an Managementeinrichtungen (z. B. Innovationsagenturen, Technologiezentren, Verbände, Vereine, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Kammern und Einrichtungen der regionalen Wirtschaftsförderung), die die Innovationscluster organisieren. Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen Anträge einreichen.

Wie wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung nach der „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)“ oder nach der „De-minimis Verordnung“. In der Regel ist eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen. Eine Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Tabelle 1: Fördervoraussetzungen

TRLEinzelprojekte möglichVerbundprojekte möglich
Baustein A4 - 8JaJa
Baustein B6 - 8JaJa
Baustein C6 - 8JaJa
Baustein D4 - 8JaNein

Besonderheiten:

  • Bei Verbundprojekten müssen die Fördermittel überwiegend den im Verbund beteiligten Unternehmen gewährt werden.
  • Bei Baustein C müssen Planungsunterlagen, LCA, und Geschäftsmodell vorliegen.
  • Ausländische Partner müssen ihre Aufwendungen selbst finanzieren.
  • Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der Förderrichtlinie zur industriellen Bioökonomie festgelegten Fördersätzen, die je nach Fördermodul und Art der Antragsteller variieren.

Förderquote / Beihilfeintensität

Förderquote / Beihilfeintensität

Die Förderquote bzw. Beihilfeintensität (bei De-minimis-Förderungen) für Projektkosten und -ausgaben kann, je nach Fördermodul und Art der Antragsteller, variieren:

  • Hochschulen bzw. Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen: bis zu 90 % (in Ausnahmefällen und unter den Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift Nummer 2.4 zu § 44 BHO bis zu 100 %)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Tabelle 2: Fördersätze für Unternehmen

BausteinBeihilfeAGVO Art.Max. Förderquote (%)Zusätzliche Boni (%)KMU-BonusHöchstintensität/ -betrag (Mio. EUR)2
A, BExperimentelle Entwicklung25 Abs. 2
Buchst. c
2515310 bis 2025
A, BDurchführbarkeitsstudie25 Abs. 2
Buchst. d
50010 bis 208,25
A, BInnovationsbeihilfen
für KMU
28500010
CInvestitionsbeihilfen für KMU1710 bis 204008,25
CInvestitionsbeihilfen
für Erprobungs- und
Versuchsinfrastrukturen
26a255510 bis 2025
DBeihilfen für Innovationscluster27500010
A-DDe-minimis-60 - 856300.000 in drei Steuerjahren

1Eine Vollfinanzierung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Zuwendungsempfänger an der Erfüllung des Zuwendungszwecks insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat.
2Gemäß Artikel 4 AGVO
3Für wirksame Zusammenarbeit
410 % für mittlere, 20 % für kleine Unternehmen
5Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, bei denen mindestens 80 % der jährlichen Kapazitäten KMU zugewiesen werden.
6Großunternehmen (bis zu 60 % ); KMU (bis zu 85 %)

Fristen für Skizzeneinreichung

Fristen für Skizzeneinreichung

Folgende Fristen gelten für die Einreichung von Projektskizzen in den jeweiligen Bausteinen:

  • Bausteine A, B, D: jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres
  • Baustein C: jeweils zum 15. Oktober eines Kalenderjahres (erstmalig 2025)

Antragsverfahren

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Das Verfahren beginnt in der ersten Stufe mit der elektronischen Skizzenvorlage über das vom Projektträger bereitgestellte Projektportal. Wird eine Skizze als förderfähig bewertet, erfolgt unter der Voraussetzung ausreichender Haushaltsmittel eine Empfehlung zur Antragstellung. Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen über das elektronische Formularsystem easy-Online des Bundes setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet in der Regel mit einer Bewilligung oder Ablehnung der förmlichen Anträge durch das BMWK. Für die Vollantragstellung wird die Verwendung einer elektronischen Signatur empfohlen.

Skizzen und/oder Förderanträge können verfahrensbeendend jederzeit zurückgezogen werden.

Eine Bewertung der Antragsskizzen für Projektförderanträge wird durch das BMWK unterstützt durch den Projektträger (und bei Baustein B durch speziell benannte externe Expertinnen und Experten) erfolgen.

Mehr Details können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Weitere Informationen

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